07.05.2014 19:45:47
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BayernLB sieht sich im Streit mit HGAA gestärkt
MÜNCHEN (dpa-AFX) - Die BayernLB sieht sich im Rechtsstreit mit ihrer österreichischen Ex-Tochter Hypo Group Alpe Adria (HGAA) um nicht bediente Milliardenkredite gestärkt. Ein Gutachten für den vor dem Landgericht München laufenden Zivilprozess um die Rückzahlung des Geldes stütze die Auffassung der Landesbank. "Die zentralen Argumente der BayernLB im Münchner Rechtsstreit mit der HGAA wurden nun in dem Gerichtsgutachten voll und ganz bestätigt", sagte ein Sprecher der BayernLB am Mittwoch der Nachrichtenagentur dpa in München.
Anders als die HGAA in dem Streit behaupte, sei das Geld kein Ersatz für Eigenkapital gewesen. "Es handelt sich um Kredite, die jetzt von der HGAA an die BayernLB zurückgezahlt werden müssen." Zudem könne die BayernLB Schadenersatz geltend machen. Das Gericht hatte im November bei einem Mainzer Jura-Professor ein Gutachten in Auftrag gegeben, das die Unterlagen nach österreichischem Recht prüfen sollte. Das Ergebnis sei eindeutig, sagte der BayernLB-Sprecher. "Damit zeigt das Gutachten die Aussichtslosigkeit der Position der HGAA".
Der Streit schwelt seit langem, eine gütliche Einigung war bisher nicht in Sicht. Die BayernLB pocht auf die Rückzahlung von mehr als zwei Milliarden Euro. Die HGAA hatte Ende 2012 überraschend angekündigt, kein Geld mehr an die BayernLB zurückzuzahlen. Das Institut befinde sich selbst noch in der Sanierung und sei daher nach österreichischem Recht gesetzlich zu einer Rückzahlungssperre verpflichtet. Die damaligen Kredite seien notwendig gewesen, um die geforderte Eigenkapitalquote von acht Prozent zu erreichen.
Somit gelte die gesetzliche Rückzahlungssperre für das Geld, das als Ersatz für Eigenkapital diene. Die BayernLB belasten die ausbleibenden Zahlungen. Weil die Forderung überfällig ist, habe die BayernLB zum 1. April erhöhte Kapitalanforderungen in Höhe von rund einer Milliarde Euro, erklärte die Bank jüngst bei der Vorlage der Jahreszahlen 2013. Schon damals zog die Bank eine Schadenersatzklage gegen die HGAA in Betracht. Das ist nun wahrscheinlicher geworden./sbr/DP/he
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