09.06.2015 11:45:00
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Bankgeheimnis - Regierung zuversichtlich für Rechtsschutz-Lösung
Voraussetzung wäre die Weigerung eines Konteninhabers, Einsicht zu gewähren, dann würde ein Richter oder eine ähnliche Instanz über die Einschau entscheiden, skizzierte Mitterlehner das einzige Szenario, das seiner Ansicht nach "Sinn macht". Damit würde man auch dem "Rechtsempfinden" der Bevölkerung entgegenkommen.
Bundeskanzler Werner Faymann (SPÖ) fand den Zeitpunkt - also Prüfung, ob bei der Konteneinsicht alles in Ordnung war - eher zweitrangig. Er sei dafür, dass kontrolliert werde, "ob die formalen Kriterien eingehalten wurden", und stehe "voll hinter dem Finanzminister". Faymann warnte aber auch davor, den Finanzbeamten durch vertiefte richterliche Kontrolle die Arbeit zu erschweren.
Finanzminister Hans Jörg Schelling (ÖVP) legte sich noch nicht auf eine Lösung fest - ob Rechtsschutzbeauftrager oder richterliche Kontrolle, die er ja am Vortag im Nationalrat doch noch als Variante präsentiert habe, ob Prüfung vorher oder nachher - das alles würden die Gespräche auf parlamentarischer Ebene ergeben. Kommende Woche soll der Ministerrat die Regierungsvorlage absegnen, dann kommt das Gesetz ins Parlament und kann dort mittels Abänderungsanträgen noch justiert werden.
(Schluss) ks/spu
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