11.06.2015 14:09:00
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Bankgeheimnis - Rechtsanwälte kritisieren Eingriff in Grundrechte
Die Rechtsanwälte, aber auch die Richter fordern "die vorherige Prüfung der Verdachtslage durch einen unabhängigen Richter". "Es kann nicht sein, dass die Finanzbehörde ohne richterliche Genehmigung in Grund- und Freiheitsrechte der Bürger eingreift", so Wolff. Die Rechtsanwälte befürchten, dass die Regierung nur einen abgeschwächten Rechtsschutz plane - etwas eine Prüfung im Nachhinein. Zudem ist Wolff die Einrichtung eines Rechtsschutzbeauftragten zu wenig. Der Rechtsschutzbeauftragte sitze Tür an Tür mit dem Minister und werde vom Ministerium bezahlt. Das ist den Rechtsanwälten "zu wenig", sie wollen einen richterlichen Beschluss durch einen unabhängigen Richter des Strafgerichts oder der Verwaltungsgerichte bzw. des Bundesfinanzgerichtes.
Im Begutachtungsentwurf der Regierung war ursprünglich gar kein Rechtsschutz bei der Kontoeinsicht vorgesehen. Nach massiver Kritik von vielen Seiten zeigten sich SPÖ und ÖVP gesprächsbereit. Sie wollen allerdings keinen Beschluss eines Strafgerichts, sondern die Einrichtung eines Rechtsschutzbeauftragten, einer richterlichen Stelle in einem Verwaltungsgericht oder das Vier-Augen-Prinzip.
Den Rechtsanwälten wäre ein Richter der Strafjustiz dagegen am liebsten, wie Wolff erklärte. Begründet wird das damit, dass es sonst bei größeren Steuerdelikten einen besseren Rechtsschutz gäbe als bei kleineren. Bei Delikten über 100.000 Euro sei nämlich das Strafgericht zuständig und damit auch ein richterlicher Beschluss für die Kontoöffnung nötig. Delikte unter 100.000 Euro werden von einem Spruchsenat im Finanzamt behandelt, der bisher keine erweiterten Einsichtsrechte hatte. Mit dem geplanten neuen Gesetz wäre die Kontoöffnung deutlich erleichtert.
Die Betroffenen würden dabei weder verständigt, noch könnten sie gegen die Kontoöffnung vorgehen. "Das muss es beides geben", forderte Wolff, der diese Befugnis-Erweiterung für die Finanzbeamten "in großem Ausmaß unheimlich" findet.
Die Rechtsanwälte verlangen weiters ein sogenanntes Verwertungsverbot von Zufallsfunden. Wenn Behörden im Zuge eines Verfahrens auf mögliche andere Delikte stoßen, sollen sie diese Informationen und Daten nicht verwenden dürfen. Derzeit ist das im Gesetz nicht vorgesehen. Die Beamten könnten somit alle Daten, die sie in den Konten finden, verwenden, egal, ob diese mit dem Steuerverfahren zu tun haben oder nicht.
Außerdem sollen Anderkonten und Sammelanderkonten, die von Rechtsanwälten, Notaren, Wirtschaftstreuhändern, etc. verwendet werden, von der Kontoeinsicht "zur Gänze ausgenommen sein", verlangte Wolff. Diese Konten verwenden diese Berufsgruppen, um das Geld ihrer Klienten zu verwalten. Dabei gehe es etwa um Gelder für Immobilienkäufe oder um Beträge, die vom Gegner kommen, wenn man ein Verfahren gewonnen habe. Diese Konten laufen auf den Namen des Rechtsanwalts, das Geld gehöre allerdings den Klienten. Wenn die Behörden darin Einsicht bekämen, wäre das ein Eingriff in zwei Grundrechte: das Recht der Bürger auf ein Bankgeheimnis und das Recht auf rechtsanwaltschaftliche Verschwiegenheit.
(Schluss) pm/ham
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