11.06.2015 15:09:00
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Bankgeheimnis - Rechnungshof pocht auf Einschau in Kontenregister
Der RH habe schon derzeit Zugriff auf alle Unterlagen, auch Steuerakte, wenn zum Beispiel das Finanzministerium geprüft werde, soweit es für die Prüfung relevant sei.
In der Stellungnahme heißt es weiter, dass die im Entwurf angegebenen Mehreinnahmen durch effizienteren Kampf gegen Steuerbetrug aus Sicht des Rechnungshofs nicht nachvollziehbar seien. Die erwarteten Mehreinnahmen von zunächst 700 Mio. Euro (im Jahr 2016) bzw. 600, 500 und 400 Mio. Euro in den Folgejahren könnten "mangels näherer Informationen nicht nachvollzogen werden", heißt es.
Bedenken äußert der Rechnungshof auch zu einigen Formulierungen. Laut Gesetz habe die Abgabenbehörde nur dann Ermittlungen aufzunehmen, wenn sie Bedenken gegen die Richtigkeit der Abgabenerklärung hegt. Dies würde aber laut dem vorliegenden Gesetzestext nicht für die Grunderwerbssteuer gelten.
Der Rechnungshof hat offenbar auch Zweifel, ob die geplante Erfassung aller Konten in Österreich eine effiziente Maßnahme im Kampf gegen Steuerbetrug ist. So weisen 80 Prozent aller in Österreich geführten Sparkonten eine Einlage von bis zu 10.000 Euro auf. Steuervermeidung, Schwarzgelder und Geldwäsche würden - insbesondere im internationalen Kapitalverkehr - über Konstruktionen mit "Briefkastenfirmen" in Ländern wie Liechtenstein, Schweiz, Cayman Inseln, Singapur, Isle of Man, Jersey oder British Virgin Islands erfolgen.
(Schluss) gru/dru
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