22.02.2016 13:01:00

Bank Austria-Pensionsdeal - Betroffene wollen EU-Beihilfeverfahren

Bei der umstrittenen Übertragung von Bank Austria-Beschäftigten ins ASVG-Pensionssystem ist nun eine Gruppe Betroffener aktiv geworden. Deren Anwalt Roland Gerlach hat heute, Montag, in einem Schreiben das Wirtschaftsministerium aufgefordert, ein EU-Beihilfeverfahren einzuleiten, da es sich bei dem geplanten Deal um eine laut EU-Recht unzulässige Beihilfe für die Bank handle.

In dem der APA vorliegenden Schreiben erklärt Gerlach den Schritt damit, dass die Bank Austria offenbar an ihren Übertragungsplänen festhalte. "Unseres Erachtens ist in diesem Fall eine Übertragung gem ? 311 ASVG ohne vorherige Genehmigung der Kommission rechtswidrig und daher unzulässig", so der Anwalt. Sollte das Wirtschaftsministerium nicht tätig werden, werde er selbst die Kommission über den wesentlichen Sachverhalt informieren und um Einleitung der dafür vorgesehen Verfahren ersuchen, so der Anwalt.

In dem Schreiben an das Wirtschaftsministerium heißt es: "Wir vertreten den Rechtsstandpunkt, dass diese Übertragung in das ASVG eine europarechtswidrige Beihilfe darstellt. Das gilt sowohl für eine Überweisung nach der derzeitigen Rechtslage, als auch für jede - zurzeit offenbar diskutierte - 'Lex Bank Austria', die es der BA ermöglicht, für die Pensionsversicherung ihrer Mitarbeiter/innen geringere Sozialversicherungsbeiträge zu bezahlen als alle anderen vergleichbaren Marktteilnehmer. Da diese Übertragung somit gegen unmittelbar anwendbares Gemeinschaftsrecht verstößt, hat sie zu unterbleiben."

Die Höhe der "Beihilfe" würde - "nach konservativer Schätzung" - über 2 Milliarden Euro betragen, sagte Gerlach im Gespräch mit der APA. Damit würde die Versichertengemeinschaft belastet und die Bank unmittelbar begünstigt. Für diese Rechnung müssten aber alle Betroffenen bis 65 Jahre arbeiten, was eher unrealistisch sei. Daher werde die Belastung wohl noch höher ausfallen, erwartet er. Die UniCredit-Tochter Bank Austria hat nach eigenen Angaben in ihrer Bilanz 2015 Pensionsrückstellungen in Höhe von 1,9 Milliarden Euro aufgelöst.

Gerlach vertritt bisher 260 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bank Austria, die nach dem Dienstrecht der Bank "definitiv", also unkündbar, sind. Sie sollen nun mit 1. März 2016 gemäß ? 311 ASVG unter Bezahlung eines Überweisungsbetrages in das ASVG übertragen werden und wollen sich dagegen juristisch wehren. Die vom Anwalt vertretene Gruppe habe weder mit dem Bank-Betriebsrat noch mit der Gewerkschaft etwas zu tun.

(Schluss) gru/rf

ISIN IT0004781412 WEB http://www.bankaustria.at https://www.unicreditgroup.eu

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