29.07.2014 10:15:33

BGH verweist Klage gegen Deutsche Bank wegen Postbank-Kaufpreis zurück

   Von Stefanie Haxel

   Die Deutsche Bank muss sich im Rechtsstreit um Schadensersatzforderungen eines Kleinaktionärs wegen der Postbank-Übernahme noch gedulden. Der Bundesgerichtshof (BGH) sprach in der Sache am Dienstag kein Urteil, sondern verwies den Fall zurück an die Vorinstanzen. Die vorangegangene Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln, das die Klage der Beteiligungsgesellschaft Effecten Spiegel abgewiesen hatte, hob der BGH auf.

   Effecten Spiegel hatte der Deutschen Bank 150.000 Postbank-Aktien im Oktober 2010 angedient und dafür 25 Euro je Stück erhalten - also rund 3,75 Millionen Euro. Diese Gegenleistung hält die Beteiligungsgesellschaft aber für zu niedrig und verlangte deshalb die Zahlung eines Differenzbetrags von 4,84 Millionen Euro.

   Es ging unter anderem um die Frage, ob die Deutsche Bank ein Pflichtangebot hätte vorlegen müssen. In diesem Fall hätten die Kleinaktionäre der Postbank möglicherweise deutlich mehr Geld erhalten.

   DJG/sha/kla

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   July 29, 2014 04:16 ET (08:16 GMT)

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