14.01.2016 16:03:40

BGH schränkt Spielraum von Online-Netzwerken wie Facebook bei Einladungen ein

KARLSRUHE (dpa-AFX) - Online-Netzwerke wie Facebook haben nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs künftig weniger Spielraum bei der Werbung neuer Nutzer über Einladungs-E-Mails. Die Karlsruher Richter werteten es am Donnerstag als unzulässige belästigende Werbung, wenn Nicht-Mitglieder mit solchen E-Mails zur Registrierung aufgefordert werden, ohne dass sie dem ausdrücklich zugestimmt haben.

Dabei spiele es keine Rolle, ob als Absender das Netzwerk oder der Bekannte auftauche. Im konkreten Fall geht es um den "Freundefinder" von Facebook in seiner Version von 2010. Dort wurde Nutzern bei der Registrierung angeboten, ihre E-Mail-Kontakte durchsuchen zu lassen, um "Freunde" bei Facebook zu finden. Einladungs-E-Mails gingen dabei auch an nicht beim Online-Netzwerke registrierte Bekannte. (Az. I ZR 65/14)/sem/DP/she

Analysen zu Meta Platforms (ex Facebook)mehr Analysen

20.11.24 Meta Platforms Buy Jefferies & Company Inc.
31.10.24 Meta Platforms Kaufen DZ BANK
31.10.24 Meta Platforms Buy Goldman Sachs Group Inc.
31.10.24 Meta Platforms Buy UBS AG
31.10.24 Meta Platforms Overweight JP Morgan Chase & Co.
Eintrag hinzufügen
Hinweis: Sie möchten dieses Wertpapier günstig handeln? Sparen Sie sich unnötige Gebühren! Bei finanzen.net Brokerage handeln Sie Ihre Wertpapiere für nur 5 Euro Orderprovision* pro Trade? Hier informieren!
Es ist ein Fehler aufgetreten!

Aktien in diesem Artikel

Meta Platforms (ex Facebook) 542,80 0,80% Meta Platforms (ex Facebook)