10.12.2013 16:17:43
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BGH: Reiseveranstalter müssen sich an Flugzeiten halten
KARLSRUHE (dpa-AFX) - Reiseveranstalter dürfen sich die endgültigen Flugzeiten bei Pauschalreisen nicht offen halten. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag entschieden. Die Karlsruher Richter gaben damit dem Bundesverband der Verbraucherzentralen recht, der gegen Europas größten Reiseveranstalter Tui (TUI) geklagt hatte.
Die Verbraucherschützer waren gegen eine Klausel in Verträgen des Unternehmens vorgegangen. Darin behielt sich Tui die endgültige Festlegung der Flugzeiten vor. Dies ermögliche es dem Reiseanbieter jedoch, die Zeiten beliebig und unabhängig von sachlichen Gründen zu ändern, urteilte der BGH. Das sei Reisenden nicht zumutbar./din/DP/she

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