KARLSRUHE (dpa-AFX) - Griechenland-Anleger können vor deutschen Gerichten keinen Schadensersatz für den Wertverlust ihrer Anleihen einklagen. Das scheitert schon an der Zuständigkeit, wie der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag in einem Pilotverfahren entschied.

Mit einem Schuldenschnitt hatte das pleitebedrohte Land Anfang 2012 seine Schuldenlast verringern wollen. Für die privaten Gläubiger bedeutete das den Tausch ihrer Anleihen gegen Papiere, die nur noch etwa halb so viel wert waren. Als dafür maßgebliche Hoheitsakte bewerteten die Karlsruher Richter ein Gesetz des Athener Parlaments und einen Ministerratsbeschluss. Damit greift der Grundsatz der Staatenimmunität: Solche Akte dürfen nicht von den Gerichten eines anderen Staates überprüft werden. (Az.: VI ZR 516/14)/sem/DP/das