23.05.2014 12:05:31
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B.Braun zieht Klage gegen Aufgabe der Sperrminorität bei Rhön zurück
Von Heide Oberhauser-Aslan
Der Medizintechnikkkonzern B.Braun hat seine Anfechtungsklage gegen einen wichtigen Beschluss der Hauptversammlung von Rhön-Klinikum, der die Aufgabe der Sperrminorität von zehn Prozent vorsah, aus dem Vorjahr zurückgenommen. Das gab Rhön-Klinikum am Freitag bekannt. Die übrigen drei Anfechtungsklagen sind aber weiter anhängig. Die Änderung ist noch nicht wirksam, weil das Registergericht sie wegen der anhängigen Klagen noch nicht in Handelsregister eingetragen hat.
Im vergangenen Jahr war B.Braun noch juristisch gegen den Beschluss der Hauptversammlung, der die 90-Prozent-Hürde für wichtige Unternehmensbeschlüsse gekippt hatte, vorgegangen. Der Antrag auf Satzungsänderung hatte überraschend die erforderliche hohe Zustimmungshürde von 90 Prozent genommen, da die Stimmen von B.Braun, der damals etwa 5 Prozent zugeschrieben wurden, wegen eines angeblichen Formfehlers nicht mitgezählt wurden. B.Braun hatte daraufhin Rhön-Klinikum beschuldigt, das Beschlussergebnis gezielt gefälscht zu haben, um die Satzungsänderung durchzudrücken.
B.Braun hatte seinerzeit verhindern wollen, dass Rhön-Klinikum an Fresenius verkauft wird, nachdem dies in einem ersten Anlauf gescheitert war. Mittlerweile hat sich die Lage bei Rhön-Klinikum aber verändert, weil der Klinikkonzern den Großteil seiner Kliniken direkt an Fresenius verkauft hat. Beim geschrumpften Konzern ist B.Braun mittlerweile mit gut 15 Prozent der größte Aktionär.
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May 23, 2014 05:56 ET (09:56 GMT)
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