29.01.2014 20:15:31
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Axel Springer obsiegt im Rechtsstreit um ProSieben-Übernahme
Von Archibald Preuschat
Späte Genugtuung für Axel Springer: Dem Berliner Verlag hätten Medienwächter die 2006 geplante Übernahme der ProSiebenSat.1 Media AG nicht untersagen dürfen. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht am Mittwoch.
Für Axel Springer hat der Spruch der Leipziger Richterspruch nur noch symbolische Bedeutung. Gleichwohl zieht er einen endgültigen Schlussstrich unter einen jahrelangen Rechtsstreit ums Prinzip.
Die Medienwächter, Bayern war zuständig weil ProSiebenSat.1 in Unterföhring bei München ansässig ist, und die Kommission für die Ermittlung der Konzentration im Medienbereich sagten vor mittlerweile knapp sieben Jahren, dass sich zu viel Meinungsmacht bei Springer gebündelt hätte, wenn der Herausgeber von Bild und Hörzu auch noch die Senderkette besitzt. Das taten sie zu Unrecht, so das Bundesverwaltungsgerichts.
ProSiebenSat.1 wurde schließlich von den Finanzinvestoren Permira und KKR übernommen, die sich ihrerseits kürzlich ganz aus dem TV-Unternehmen zurückgezogen haben und es so zu einem möglichen DAX-Kandidaten gemacht haben.
"Auch wenn die Übernahme selbst für uns heute nicht zur Debatte steht, so war uns doch wichtig, Rechtsklarheit zu gewinnen. Mit dem heutigen Urteil haben wir das erreicht", so Roland Pühler, der für Kartellrecht zuständige Manager des Springer-Verlages.
Der Berliner Verlag hatte auch gegen das Bundeskartellamt geklagt, dass im Jahr 2006 ebenfalls die Übernahme untersagt hatte, war jedoch im Jahr 2010 vor dem Bundesgerichtshof unterlegen.
Kontakt zum Autor: archibald.preuschat@wsj.com
DJG/APR/kla
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January 29, 2014 11:22 ET (16:22 GMT)
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