04.09.2013 13:54:31
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Asmussen: Gemeinsame EU-Einlagensicherung weniger dringlich
Von Hans Bentzien
FRANKFURT--Die Europäische Zentralbank (EZB) hält die Einrichtung einer gemeinsamen europäischen Einlagensicherung nach den Worten von Direktoriumsmitglied Jörg Asmussen nicht für dringlich. Eine Voraussetzung dafür sind aus seiner Sicht eine gemeinsame Bankenaufsicht und -abwicklung.
"Wenn Bankenaufsicht und -Abwicklung auf die europäische Ebene gehoben werden, bedeutet das auch, dass eine gemeinsame, europäische Einlagensicherung weniger dringlich ist", sagte Asmussen bei der Konferenz "Banken im Umbruch".
Sein Argument: Wegen der Haftungsregeln der neuen Bankenabwicklungsrichtlinie müssten weniger Mittel für die Entschädigung von Einlegern aufgebracht werden. Laut Asmussen bedeutet das, dass "nationale Einlagensicherungssysteme nur in absoluten Extrem-fällen überhaupt einspringen" müssen.
Zudem würden die nationalen Einlagensysteme harmonisiert und mit mehr Mitteln ausgestattet. "Beides trägt dazu bei, dass nationale Einlagensicherungssysteme vorerst ausreichend sein sollten", sagte Asmussen.
Dem Präsidenten des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV), Georg Fahrenschon gefiel das gut. Jetzt sei die EZB "Kronzeugin" dafür, dass eine einheitliche Einlagensicherung nicht notwendig sei, sagte er in einer Podiumsdiskussion.
Allerdings gehen Asmussens und Fahrenschons Auffassungen über die Voraussetzungen für einen solchen Verzicht auseinander. In Bezug auf die Abwicklung warnt Fahrenschon vor zu viel Europa. Er befürwortet ein "Netzwerk nationaler Abwicklungsregime". "Der von der Europäischen Kommission vorgelegte Abwicklungsvorschlag ist nicht geeignet", sagte er. Der EZB-Direktor will aber sowohl Aufsicht als auch Abwicklung auf die europäische Ebene hieven.
Der Kommissionsvorschlag, zu dem die EZB im Herbst eine Stellungnahme abgeben will, sieht in etwa folgendes vor: Die EZB stellt fest, dass eine Bank restrukturiert oder abgewickelt werden muss. Danach gibt ein Ausschuss aus EZB, nationalen Aufsehern und EU-Kommission Empfehlungen zum Umgang mit dem Problem. Eigentliche Abwicklungsbehörde ist dann die EU-Kommission. Weil sie aber nicht in Grundrechte von Bankeigentümern eingreifen darf, nimmt den Eingriff die nationale Aufsichtsbehörde vor.
Fahrenschon hält dieses Verfahren für zu kompliziert. "Vier Institutionen - die erste mit Kenntnis, die zweite mit Kommunikationsbedarf, die dritte mit Gestaltungsanspruch und die vierte dann schließlich mit einem sauberen Rechtsverfahren - glaubt irgendjemand, dass dies in der Praxis funktionieren könnte?", fragte der frühere bayrische Finanzminister rhetorisch.
Kontakt zum Autor: hans.bentzien@dowjones.com
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September 04, 2013 07:37 ET (11:37 GMT)
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