Volkswagen Aktie
WKN: 766403 / ISIN: DE0007664039
Vorwürfe gegen Bosch |
19.08.2016 08:05:47
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Bosch verstärkt im Visier der Anwälte im VW-Dieselskandal
In der erweiterten Klage gegen Bosch argumentieren die Anwälte, das US-Umweltschutzgesetz (Clean Air Act) verbiete nicht nur den Einsatz von Schummelsoftware, es untersage auch den Verkauf solcher Teile, sofern der Anbieter sich der entsprechenden Verwendung der Komponenten bewusst sei. Sie halten es für ausgeschlossen, dass Bosch von der Manipulation nichts gewusst haben soll.
Die Vorwürfe gegen Bosch sind nicht neu, bekommen nach dem 15 Milliarden US-Dollar schweren Vergleich, den VW mit Kunden und US-Behörden jüngst geschlossen hat, aber mehr Gewicht. Bosch war nicht Teil des Vergleichs von Volkswagen, deshalb geht der Prozess für das Unternehmen weiter, wie ein Sprecher Anfang Juni gesagt hatte. Das Unternehmen sei nicht dafür verantwortlich, wie VW die Bosch-Teile in ihre Fahrzeuge integriere, hieß es von Bosch.
Klagen auch gegen Bosch hatte es bereits kurz nach Bekanntwerden der Manipulationen an den Dieselfahrzeugen durch VW gegeben. VW hatte zugegeben, Abgasmanipulationen an nahezu 11 Millionen Dieselfahrzeugen des Konzerns vorgenommen zu haben. Bereits Anfang Dezember war der Bosch-Konzern bezichtigt worden, mit Volkswagen eine verschwörerische Gemeinschaft gebildet zu haben.
Die Kanzlei Leiff Cabraser Heimann & Bernstein LLP bringt vor, dass ihr Fall nahezu vollständig auf Informationen basiere, die VW geliefert habe und die öffentlich zugänglich seien, sowie auf eigenen Nachforschungen. Bosch habe nur wenige Dokumente geliefert, und keines sei es wert, beachtet zu werden.
Von Bosch hieß es nun, das Unternehmen kooperiere mit der Justiz und verteidige seine Interessen in dem Prozess. Mehr werde man wegen des laufenden Verfahrens nicht dazu sagen.
Die Klägervertreter wollen indes mehr Informationen von Bosch. Doch schon jetzt sei belegbar, dass Bosch eine wichtige Rolle bei dem Vorhaben gespielt habe, die US-Umweltschutzvorschriften zu umgehen, heißt es in einem Gerichtsdokument vom 16. August.
DJG/DJN/bam/cbr
Dow Jones Newswires
Von William Boston
BERLIN (Dow Jones)

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