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Urteil am Nachmittag 13.03.2014 12:25:07

Hoeneß-Prozess: Staatsanwaltschaft fordert fünfeinhalb Jahre Haft

Hoeneß' Anwalt Hanns Feigen forderte außerdem die Aussetzung des Haftbefehls gegen den Präsidenten des FC Bayern München. Das erklärte der Verteidiger am Donnerstag vor dem Landgericht München II.

Die Staatsanwaltschaft fordert eine Haftstrafe gegen Uli Hoeneß. Er sei der Steuerhinterziehung überführt, sagte Staatsanwalt Achim von Engel. Die von Hoeneß Anfang 2013 eingereichte Selbstanzeige sei unvollständig gewesen und damit unwirksam.

Nach den Plädoyers von Anklage und Verteidigung dürfte die Urteilsverkündung folgen. Die Anklage war ursprünglich von 3,5 Millionen Euro hinterzogenen Steuern ausgegangen. Im Laufe des Prozesses kamen aber neue Unterlagen hinzu und die Summe vervielfachte sich auf 27,2 Millionen Euro. Damit drohen dem Präsidenten des FC Bayern im Extremfall bis zu zehn Jahre Haft. Voraussetzung für die maximale Freiheitsstrafe ist, dass das Gericht einen besonders schweren Fall von Steuerhinterziehung sieht.

Erachten die Richter hingegen die Selbstanzeige für gültig, die Hoeneß im Januar 2013 eingereicht hatte, könnte das Verfahren eingestellt werden und Hoeneß straffrei bleiben. Die Steuerschuld plus Zinsen müsste er aber bezahlen. Seine Anwälte fordern die Einstellung des Verfahrens. Sie halten Hoeneß' Selbstanzeige vom Januar 2013 trotz der vor Gericht bekanntgewordenen Riesensumme für gültig.

Das Landgericht München II wird voraussichtlich am Nachmittag das Urteil über den prominenten Steuersünder Uli Hoeneß verkünden. Zuvor halten Staatsanwaltschaft und Verteidigung ihre Plädoyers.

/bsj/sd/DP/stb

MÜNCHEN (dpa-AFX)

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