24.02.2016 14:57:46
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adidas siegt in weiterem Rechtsstreit um seine Streifen vor EuGH
LUXEMBURG (AFP)-- Der Sportartikel- und Modekonzern adidas hat in einem weiteren juristischen Tauziehen um den Markenschutz für seine berühmten drei Streifen gesiegt. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg bestätigte am Mittwoch ein Urteil des Gerichts der Europäischen Union (EuG) in einem längerem Rechtsstreit zwischen Adidas und der belgischen Firma Shoe Branding Europe um die Anmeldung einer EU-Gemeinschaftsmarke.
In der Auseinandersetzung ging es nach Gerichtsangaben darum, ob Adidas der Eintragung einer neuen Marke in Form von zwei parallelen Streifen auf Schuhen beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt der EU mit dem Hinweis auf eine unstatthafte Ähnlichkeit widersprechen kann. Das Amt hatte dem Ansinnen von Shoe Branding Europe im Jahr 2009 stattgegeben und einen Widerspruch von Adidas abgelehnt.
Dagegen war Adidas 2014 vor das Gericht der Europäischen Union gezogen und hatte Recht bekommen. Shoe Branding Europe legte aber vor dem EuGH Berufung ein, um eine Korrektur der Entscheidung des Harmonisierungsamts doch noch zu verhindern. Das lehnten der EuGH in seiner am 17. Februar ergangenen Entscheidung nun allerdings ab (Az. C-396/15 P).
Die Vorinstanz habe eine umfassende Beurteilung vorgenommen und keine Rechtsfehler begangen, erklärte das Gericht zur Begründung. Tatsächlich änderten auch die optischen Differenzen zwischen den in Rede stehenden Streifen-Mustern nichts an dem Gesamteindruck.
Drei auffällige Parallel-Streifen auf Schuhen und Kleidungsstücken sind das etablierte Erkennungszeichen von Adidas. Bereits seit Jahren geht der Konzern aus Herzogenaurach juristisch immer wieder gegen Unternehmen vor, die auf ihren Produkten zwei Streifen anbringen oder sich dies als nationale oder Gemeinschaftsmarken schützen lassen wollen.
DJG/jhe
(END) Dow Jones Newswires
February 24, 2016 08:30 ET (13:30 GMT)- - 08 30 AM EST 02-24-16
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