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Wegen Kirch-Streit 10.12.2013 12:20:33

Ackermann zieht vor Bundesverfassungsgericht

Die Verfassungshüter sollen per einstweiliger Anordnung verhindern, dass die Kirch-Erben in der Bank beschlagnahmte Dokumente verwenden. Ein Gerichtssprecher bestätigte am Dienstag den Eingang einer Verfassungsbeschwerde verbunden mit dem Antrag auf einstweilige Anordnung. Danach sollen die Akten bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde nicht verwendet werden dürfen. Zuvor hatten mehrere Medien darüber berichtet, darunter die "Süddeutsche Zeitung".

Die Münchner Staatsanwaltschaft ermittelt gegen amtierende und ehemalige Chefs der Bank wegen des Anfangsverdachts des versuchten Prozessbetrugs im Streit mit den Kirch-Erben. Neben Ackermann sind auch sein Vorgänger Rolf Breuer und Co-Chef Jürgen Fitschen Ziel der Ermittlungen.

Die Ermittler prüfen, ob Manager des Instituts im Zivilverfahren vor dem Oberlandesgericht (OLG) München falsche Angaben gemacht haben. Medienberichten zufolge hat die Staatsanwaltschaft den Kirch-Erben Einsicht in Unterlagen gewährt, die bei einer Durchsuchung der Deutschen Bank beschlagnahmten wurden.

Ackermanns Anwälte argumentieren nach Angaben der "Süddeutschen Zeitung", der Beschlagnahme-Beschluss verstoße gegen höchstrichterliche Vorgaben aus Karlsruhe. Zudem enthielten die konfiszierten Dokumente auch Daten vieler Bank-Kunden, die mit dem Fall Kirch gar nichts zu tun hätten. Sollte Ackermann Recht bekommen, hätten die Kirch-Erben zwar die Akten, dürften damit aber nichts anfangen, schrieb das Blatt.

Die Deutsche Bank wollte sich am Dienstag auf Anfrage nicht äußern. In der Vergangenheit hatte sie den Verdacht als unbegründet zurückgewiesen, die Bankmanager hätten mit falschen Aussagen vor Gericht versucht, Ansprüche der Kirch-Seite abzublocken.

Der 2011 gestorbene Medienunternehmer hatte der Deutschen Bank vorgeworfen, die Pleite seines Konzerns 2002 mitverschuldet zu haben. Familienmitglieder und Ex-Manager des Kirch-Imperiums fordern vom größten deutschen Kreditinstitut Schadensersatz in Milliardenhöhe.

Das OLG hatte die Deutsche Bank Ende 2012 zu Schadenersatz verurteilt. Die mögliche Höhe muss noch ermittelt werden. Die Deutsche Bank hält die Ansprüche der Kirch-Erben für haltlos und geht gegen das OLG-Urteil beim Bundesgerichtshof vor.

/mar/DP/zb

KARLSRUHE (dpa-AFX)

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