07.11.2013 11:59:00

AMS-Lohnkostenförderung für ersten Mitarbeiter gilt ab 2014 unbefristet

Die Lohnnebenkostenförderung des Arbeitsmarktservices (AMS) für den ersten Mitarbeiter wird ab nächstem Jahr unbefristet verlängert. Ein-Personen-Unternehmen, die ihren ersten Mitarbeiter aufnehmen, erhalten mit dieser Förderung 25 Prozent des Bruttolohns im ersten Jahr bei durchgehender Beschäftigung zurück.

"Durch die unbefristete Verlängerung der AMS-Lohnkostenförderung konnten wir einen weiteren wichtigen Schritt setzen, um Selbstständigkeit zu erleichtern", so Sozialminister Rudolf Hundstorfer (SPÖ) am Donnerstag in einer Aussendung. Von Jänner bis Oktober 2013 wurden mit 1.153 Personen um 158 Beschäftigte mehr gefördert als im Vorjahreszeitraum. Seit Beginn der AMS-Lohnkostenförderung 2009 wurden laut Sozialministerium 2.500 Arbeitsplätze gefördert. Die Beihilfe kostete bis dato 7,6 Mio. Euro, hieß es aus dem Sozialministerium auf APA-Anfrage.

Die Wirtschaftskammer zeigte sich erfreut über die umbefristet Verlängerung der Förderung: Damit werde "ein wesentliches Wachstumshindernis langfristig beseitigt. Das ist ein wichtiger Impuls für unsere Wirtschaft in Zeiten, in denen jeder Arbeitsplatz zählt", betonte WKÖ-Präsident Christoph Leitl. Der Antrag auf Förderung kann vom Ein-Personen-Unternehmen bei der regionalen AMS-Stelle eingebracht werden. "Die anerkennbare Obergrenze für die Beihilfe ist die ASVG-Höchstbeitragsgrundlage für das laufende Bruttoentgelt auf Basis einer Vollzeitbeschäftigung", so das AMS.

(Schluss) cri/sp

WEB http://wko.at http://www.ams.at

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