E.ON Aktie
WKN DE: ENAG99 / ISIN: DE000ENAG999
Zeitungsbericht belastet |
10.11.2015 13:54:40
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E.ON- und RWE-Aktie unter Druck: Verlustsorgen kommen wieder auf
Auffällig war, dass sich die Aktien der deutschen Versorger von dem europaweiten Branchentrend abkoppelten. So legte der entsprechende Subindex im marktbreiten Stoxx Europe 600 um 0,11 Prozent zu und zählte damit zu den besten Branchen. Für gute Laune sorgten erfreuliche Halbjahreszahlen des britischen Unternehmens National Grid, dessen Papiere um rund 2 Prozent anzogen.
BERICHT IM 'HANDELSBLATT'
Hierzulande aber führte ein Bericht im "Handelsblatt" den Anlegern einmal mehr vor Augen, wie sehr die hiesigen Versorger unter den Folgen der Energiewende leiden. Wie die Zeitung unter Berufung auf Konzernkreise berichtete, soll für die ersten neun Monate ein Nettoverlust von mehr als fünf Milliarden Euro angefallen sein. Der Fehlbetrag wurde mit Wertberichtigungen in einer Höhe von mehr als acht Milliarden Euro vor allem auf Atom- und Kohlekraftwerke begründet.
Ein E.ON-Sprecher wollte dazu am Dienstag nichts sagen. E.ON legt am Mittwoch seine Quartalszahlen vor und ist vorher zum Stillschweigen verpflichtet.
HÄNDLER: 'KEINE ÜBERRASCHUNG'
Einem Händler zufolge überrascht der Bericht aber nicht sonderlich. Analysten rechneten bereits mit Abschreibungen von sechs bis acht Milliarden Euro. Es sollte auch nicht vergessen werden, dass E.ON bei der Berechnung der Dividende eine Gewinngröße heranziehe, bei der die Abschreibungen nicht berücksichtigt würden.
Gleichwohl habe der Artikel den Aktien der Versorger einen Stimmungsdämpfer versetzt, meinte der Händler. Die Papiere hatten sich zuletzt ein Stück weit von ihrer Talfahrt erholt, die sie Ende September auf die tiefsten Stände seit mindestens Mitte der Neunziger Jahre gedrückt hatte. Seitdem beläuft sich das Kursplus der Anteilsscheine auf jeweils rund ein Drittel.
Ein Hoffnungsschimmer bleibt für die Versorger: Das Bundesverfassungsgericht will die Rechtmäßigkeit des deutschen Atomausstiegs Anfang nächsten Jahres in einer mündlichen Verhandlung prüfen. Die drei Energiekonzerne E.ON, RWE und Vattenfall machen geltend, dass das nach dem Reaktorunfall von Fukushima 2011 erlassene Atomausstiegsgesetz einer Enteignung gleichkomme. Nach dem Grundgesetz stehe ihnen in diesem Falle eine Entschädigung zu.
/la/dasFRANKFURT (dpa-AFX)

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