13.08.2013 13:00:00

AK - "Beipackzettel" beim Fondskauf meist unzureichend

Die Verbraucherschützer der Arbeiterkammer Wien schlagen Alarm. Seit gut einem Jahr müssen die Banken potenzielle Käufer von Fonds über Kosten und Risiken besser aufklären als zuvor, doch die seit 1. Juli 2012 per EU-Verordnung gesetzlich vorgeschriebenen Kundeninformationsdokumente (KID) lassen offenbar in der Praxis noch zu wünschen übrig. "In der dargestellten Wertentwicklung eines Produkts sind beispielsweise die Ausgabespesen und Rücknahmespesen nicht eingerechnet", kritisierte etwa AK-Experte Christian Prantner heute, Dienstag, in einer Pressekonferenz.

Die Arbeiterkammer hat 40 "Beipackzetteln" von zehn Anbietern analysiert, die über 80 Prozent des österreichischen Fondsvolumens repräsentieren.

In der Kundeninformation der Kapitalanlagegesellschaften (KAG) finde sich zudem "kein Hinweis auf anfallende Depotspesen bei der Bank", bemängelte Prantner weiters. Bei den Großbanken in Wien fallen hier immerhin jährlich 0,25 Prozent vom Kurswert an. "Das heißt, die Anlegerrendite weicht zum Teil erheblich von der Performance ab, die in der KID dargestellt wird", so der Konsumentenschützer. Es gebe zu viele allgemeine und zu wenig konkrete Risiko- und Kostenhinweise.

Der Text der Kundeninformation sei generell zu kompliziert. "Die Sprache soll klar und allgemein verständlich sein, da die Zielgruppe auch Kleinanleger und Laien sind", rief die Abteilungsleiterin für Konsumentenpolitik, Gabriele Zgubic-Engleder, in Erinnerung. "Generell gilt, dass man Produkte, die man nicht versteht, nicht kaufen soll", so ihre dringende Empfehlung.

Der längste Satz in den von der AK analysierten Informationsunterlagen bestand den Angaben zufolge aus 93 Wörtern. Sehr häufig treten auch Wortungetüme auf. "Der Begriff Wertpapierdeckungsdachfonds ist für uns einfach nicht verständlich", so Zgubic. Die für die Texte verwendete Schriftgröße sei ebenfalls "sehr klein".

Die Conclusio der AK: Die Kundeninformationsdokumentation ist wichtig von der Idee her, allerdings gibt es Verbesserungsbedarf. Die Ersteller der Texte sollten "den Zweck mehr im Auge behalten". Wichtig sei die verständliche Angaben aller Kosten - auch jener für das Fondsmanagement. Der Anleger möchte auch wissen, wo ein Fonds seinen Veranlagungsschwerpunkt hat - was die größten Aktien darin sind, welche Branchen und Länder vertreten sind - und wie lange sein Geld gebunden ist.

Bei der Darstellung des Risikos werde allgemeinen Formulierungen sehr viel Raum gegeben. Da die "Beipackzettel" zu den Fonds nicht länger als zwei A4-Seiten sein dürfen, ist das reine Platzverschwendung. "Derzeit haben Konsumenten mit dieser Art von standardisierten Infoblättern keinen wirklichen Überblick, um das Produkt einschätzen und mit anderen vergleichen zu können", so die AK.

Neben einer Verbesserung der Texte fordert die AK zudem einen "Beipackzettel" für alle Spar- und Versicherungsprodukte (inklusive Lebensversicherungen). Derzeit gilt die gesetzliche Verpflichtung für die sogenannten Kundeninformationsdokumente nur für Investmentfonds.

(Schluss) kre/sp

WEB http://www.arbeiterkammer.at

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