28.05.2014 15:05:00
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A1-Wechsel: Weiter Probleme bei Rufnummernmitnahme
Der A1-Kunde hat das Sonderkündigungsrecht aufgrund der Tarifänderung in Anspruch genommen. Er hat mit 31. Mai seinen Vertrag bei A1 gekündigt, um zu "3" (Hutchison) zu wechseln.
"Die Rufnummernportierung ist total mühsam. Ich habe bereits sehr viel Zeit durch das Warten in den Shops und am Telefon verwendet", sagte der Kunde zur APA. Er bemühe sich seit 12. Mai um die Portierung, Besuche in Shops von seinem neuen und alten Netzbetreiber und eine elektronische Formularübermittlung verliefen erfolglos. Nun habe er als "Portierdatum" den 2. Juni und sei laut Auskunft der A1-Servicehotline zwischen 30. Mai und 2. Juni am Handy nicht erreichbar. "Der Fehler würde bei "3" liegen und A1 könne daran nichts ändern, erzählte mir ein Mitarbeiter bei der Servicehotline", sagte der A1-Kunde zur APA.
A1-Sprecherin Dandrea-Böhm bestätigte heute zwar "technische Probleme" bei der Nummernportierung in den vergangenen Tagen. Deshalb gebe es einen "Rückstau". Das System laufe aber mittlerweile wieder normal.
"Für die wenigen Fälle, wo sich die Portierung nicht zeitgerecht ausgeht, gibt es entweder eine Lösung mit B.free oder einer Reaktivierung der Nummer. Falls der Kunde eine andere Auskunft bekommen hat, tut uns das leid", so Dandrea-Böhm. Eine B.free Umstellung sei immer kostenlos, eine Reaktivierung, wenn man bereits zuvor die Nummer gewechselt habe, koste normalerweise 69,90 Euro. "Wir schauen uns diese Fälle aber immer individuell an, was der Grund für die Reaktivierung ist und ob eine kostenlose Kulanzlösung möglich ist", so Dandrea-Böhm.
Auch von "3"-Pressesprecherin Petra Jakob hieß es heute auf APA-Anfrage, A1 habe aufgrund der aktuellen Portierprobleme versichert, dass "betroffene Kunden keine Sorge um ihre Rufnummer haben müssen".
Zum grundsätzlichen Vorgang bei einer Rufnummernmitnahme bei Wechsel des Handybetreibers sagte Dandrea-Böhm: Der Antrag sollte mindestens drei Werktage vor Ablauf des alten Vertrags gestellt werden. Um seine Rufnummer zu einem anderen Betreiber mitzunehmen, brauche der Kunde seine NÜV ( Nummernübertragungsverordnung). Seine NÜV mit den jeweiligen Daten könne sich der Kunde in allen Verkaufsstellen von allen Betreibern aber auch bei Elektro-Händlern etc. ausdrucken lassen (geht über eine Austauschplattform). Mit dieser NÜV könne der Kunde dann seine Nummer zu einem anderen Betreiber portieren.
Die A1-Sprecherin bekräftigte, dass man von "keiner Kündigungswelle" aufgrund der Tarifänderung und einem damit einhergehenden Sonderkündigungsrecht sprechen könne.
(Schluss) fpr/rf
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