29.06.2017 15:06:00
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3. Piste - Grüne: VfGH-Erkenntnis ist Rückschlag für den Klimaschutz
Die Umweltorganisationen WWF, VIRUS, der Umweltdachverband sowie Attac Österreich fordern, dass das öffentliche Interesse am Umwelt- und Klimaschutz sowie der Schutz der Gesundheit von Anrainern noch stärker gesetzlich verankert und verbindliche Klimaschutzgesetze erlassen werden müssen.
Der Verfassungsgerichtshof habe die juristisch sehr fundierten Stellungnahmen der Bürgerinitiativen, die das abschlägige Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts (BVwG) zur dritten Piste bekräftigten, verworfen, kritisiert Steinhauser in einer Presseaussendung. Die Erwägungen des BVwG als grobe Verkennung der Rechtslage zu bezeichnen und so zu dem Ergebnis zu kommen, dass Willkür und Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes vorliege, seien sehr harte Worte.
Die Grüne Umweltsprecherin Christiane Brunner wirft dem VfGH vor, mit zweierlei Maß zu messen. Einerseits begründe das Höchstgericht die Aufhebung unter anderem damit, dass Klimaschutz nicht im Luftfahrtgesetz stehe und daher in der Interessensabwägung nicht zu berücksichtigen sei, andererseits hätten die Gerichtshöfe der Energieerzeugung aus Wasserkraft aus Klimaschutzgründen den Vorrang vor den Naturschutz und Fließwassererhalt gegeben, obwohl das Wort Klima nicht im Wassergesetz stehe.
"Das Gerichtsurteil zeigt, das politische Lippenbekenntnisse zu Klimaschutz und zum Pariser Abkommen nicht ausreichen", so Jurrien Westerhof, politischer Leiter beim WWF Österreich, in einer Presseaussendung. Der WWF verweist dezidiert auf die Feststellung des VfGH, dass in Österreich Gesetze zur Umsetzung der Klimaschutzverpflichtungen fehlen. "Diese verbindlichen Klimaschutzgesetze müssen dringend kommen", so Westerhof.
"Unabhängig davon, wie das Bundesverwaltungsgericht mit der Zurückverweisung umgeht, ist das wichtigste aus der heutigen öffentlichen Verkündung, dass Österreich seine Anstrengungen im Klimaschutz und gegen den Bodenverbrauch massiv intensivieren muss", so Franz Maier, Präsident des Umweltdachverbandes. Die Aufhebung des BVwG-Erkenntnisses sei im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass Österreich seiner völkerrechtlichen Umsetzungsverpflichtung des Klimaschutzabkommens von Paris nicht entsprechend nachgekommen sei.
(Schluss) ggr/kan
ISIN AT0000911805 WEB http://www.verfassungsgerichtshof.at http://www.viennaairport.com http://www.gruene.at
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