Kein Delisting |
27.07.2017 11:14:00
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Frauenthal legt Börsenabgang nach OGH-Entscheidung zu BWT auf Eis
Grund dafür ist
die jüngste Entscheidung des OGH zum geplanten Börsenrückzug der BWT AG. Dabei ging es um die Frage der Zulässigkeit eines Delistings
durch Verschmelzung auf eine nicht börsenotierte
Tochter-Aktiengesellschaft. Ein Börsenrückzug auf diese Art sei
unzulässig, entschied der OGH.
Denselben Plan wie die BWT hatte auch die Frauenthal Holding, nämlich die Beendigung der Börsennotierung der Aktien durch eine Umgründungsmaßnahme -nämlich die Verschmelzung auf eine 100 Prozent-Tochteraktiengesellschaft.
Durch die OGH-Entscheidung würden die "von Frauenthal genannten Voraussetzungen für die Erstattung eines Beschlussvorschlags an die Hauptversammlung für diese Strukturmaßnahme nicht vorliegen", teilte Frauenthal am Mittwochabend mit.
(Schluss) ggr
APA
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